Anleitung für Profis mit Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteuervorauszahlung: quartalsweise monatlich
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuervorauszahlung quartalsweise abliefern müssen
Laufende Tätigkeiten
- Belege (Kontoauszüge, Rechnungen) sammeln (siehe auch Dokumentation: Sammeln der Belege
- Im April/Juli/Oktober/Jänner (nachdem Sie die Kontoauszüge für März/Juni/September/Dezember bekommen oder ausgedruckt haben) scannen Sie bezahlte Rechnungen und Kontoauszüge des letzten Quartals mit dem Programm eabird ein und archivieren Sie danach diese Belege (d.h. unsortiert in eine Schachtel oder in einem Ordner ablegen).
- Im Programm eabird:
- mehrseitige Belege übereinanderstapeln
- Kontoauszüge beschreiben
- Rechnungen beschreiben und dem Kontoauszug zuordnen
- Zahlungen am Kontoauszug für die es keine Rechnung gibt, direkt am Kontoauszug eingeben
- Falls Sie ein eigenes Firmenkonto haben: Gutschrift und Lastschrift am Kontoauszug kontrollieren
- Alle Belege an ihre steuerliche Vertretung (Ihren Buchhalter/Ihre Buchhalterin bzw. Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin) übergeben.
- Ihre steuerliche Vertretung per E-Mail verständigen, daß Sie Ihre Belege übergeben haben.
- Nach der Verständigung durch Ihre steuerliche Vertretung über die zu zahlende Umsatzsteuer, überweisen Sie diese an das Finanzamt.
Ende Jänner oder Anfang Februar
- Falls am letzten Kontoauszug des vergangenen Jahres Zahlungen vom neuen Jahr enthalten sind, dann scannen oder importieren Sie diesen Kontoauszug im neuen Jahr nochmal ein.
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuervorauszahlung monatlich abliefern müssen
Laufende Tätigkeiten
- Belege (Kontoauszüge, Rechnungen) sammeln (siehe auch Dokumentation: Sammeln der Belege
- Nachdem Sie die Kontoauszüge für den vorangegangenen Monat bekommen oder ausgedruckt haben, scannen Sie die bezahlten Rechnungen und Kontoauszüge des vorangegangenen Monats mit dem Programm eabird ein und archivieren sie danach die gescannten Belege (d.h. unsortiert in eine Schachtel oder in einem Ordner ablegen).
- Im Programm eabird:
- mehrseitige Belege übereinanderstapeln
- Kontoauszüge beschreiben
- Rechnungen beschreiben und dem Kontoauszug zuordnen
- Zahlungen am Kontoauszug für die es keine Rechnung gibt, direkt am Kontoauszug eingeben
- Falls Sie ein eigenes Firmenkonto haben: Gutschrift und Lastschrift am Kontoauszug kontrollieren
- Alle Belege an ihre steuerliche Vertretung (Ihren Buchhalter/Ihre Buchhalterin bzw. Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin) übergeben.
- Ihre steuerliche Vertretung per E-Mail verständigen, daß Sie Ihre Belege übergeben haben.
- Nach der Verständigung durch Ihre steuerliche Vertretung über die zu zahlende Umsatzsteuer, überweisen Sie diese an das Finanzamt.
Ende Jänner oder Anfang Februar
- Falls am letzten Kontoauszug des vergangenen Jahres Zahlungen vom neuen Jahr enthalten sind, dann scannen oder importieren Sie diesen Kontoauszug im neuen Jahr nochmal ein.