Schritt für Schritt zu Ihrer Buchhaltung
Um Ihnen den Einstieg in Ihre Buchhaltung zu erleichtern finden Sie hier eine Schritt für Schritt Anleitung über die erforderlichen Tätigkeiten.
Am Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit
- Neugründungsförderung beantragen
- Wenn Sie keine Buchhaltungskenntnisse haben:
- Auswahl einer selbständigen Buchhalterin/eines selbständigen Buchhalters bzw. einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters (siehe eabird-Partner)
- Lassen Sie sich von Ihrem Buchhalter oder Steuerberater zu den Themen "Wie muß meine Rechnung aussehen", "Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer", "Welche Ausgaben kann ich absetzen (welche Rechnungen und Kontoauszüge soll ich sammeln)" etc. beraten.
- Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt (durch Sie oder Ihren Buchhalter/Steuerberater)
- Lernen Sie unser Buchhaltungsprogramm eabird kennen, indem Sie die Demo-Version mit der Quick-Start Anleitung ausprobieren.
- Bestellung von eabird
Informationen zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung finden Sie hier.
Laufende Tätigkeiten
Je nachdem wieviel Sie selber machen können, bzw. wollen und wann Sie die Umsatzsteuervorauszahlung abliefern müssen, unterscheiden sich die laufenden Tätigkeiten. Wählen Sie den Link aus, der auf Ihre Situation zutrifft.
- Sie sind Anfänger (bzw. Sie wollen wenig selber machen)
- und sie nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, dann lesen Sie hier weiter
- Sie liefern Ihre Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder monatlich ab, dann lesen Sie hier weiter
- Sie sind Profi (d.h. Sie geben auch die Zahlungsinformationen ein, dafür erhalten Sie laufend einen Überblick über Ihr Unternehmen)
- und sie nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, dann lesen Sie hier weiter
- Sie liefern Ihre Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder monatlich ab, dann lesen Sie hier weiter
- Sie sind Experte (d.h. Sie haben Buchhaltungskenntnisse und machen Ihre Buchhaltung selber)
- und sie nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, dann lesen Sie hier weiter
- Sie liefern Ihre Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise oder monatlich ab, dann lesen Sie hier weiter